Das Privatgutachten

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich in meinem Bestellungsgebiet gutachterliche Stellungnahmen im Auftrag von privaten Auftraggebern.

Beispiele:
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu bestimmten technischen Ausführungen zur Feststellung, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu bestimmten technischen Ausführungen als Basis für die Beantragung einer Genehmigung im Einzelfall. Dies ist notwendig , wenn aus projektspezifischer Sicht von den anerkannten Regeln der Technik bzw. den Inhalten eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfungszeugnisses oder Zulassung abgewichen wird.
  • Gutachterliche Stellungnahme als Lösungsvorschlag bei projektspezifischen Problemstellungen, die durch Regelwerke und Normen nicht eindeutig abgedeckt sind.
  • Gutachterliche Stellungnahmen bei Streitfällen zwischen Auftrageber und Auftragnehmer über eine technische Ausführung.

Das Privatgutachten dient im wesentlichen zur neutralen und objektiven Darstellung und Klärung von technischen Fragestellungen im jeweiligen Bestellungsgebiet des zuständigen ö.b.u.v. Sachverständigen

Wenn Sie unsicher über meine Zuständigkeit sind, schildern Sie mir einfach Ihre Fragestellung. Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot über meine Dienstleistungen und Honorarsätze.

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 211 2801500+49 211 2801500

 

oder nutzen Sie das Kontaktformular.