Das Privatgutachten dient im wesentlichen zur neutralen und objektiven Darstellung und Klärung von technischen Fragestellungen im jeweiligen Bestellungsgebiet des zuständigen ö.b.u.v.
Sachverständigen
Wenn Sie unsicher über meine Zuständigkeit sind, schildern Sie mir einfach Ihre Fragestellung. Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot über meine Dienstleistungen und Honorarsätze.